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Geschichte
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1872
- 1898
1899 - 1909
1914
- 1949
1952 - 1977
1978
- 1987

1975 BDe 4/8 unterhalb
Tannenbaum, Speicher
1914
Der neue Nebenbahnhof mit allen Gleisanlagen war auf die
Landsgemeinde betriebsbereit. Angesichts des schlechten Baugrundes
mussten ca. 1000 m3 Steine aus dem TB-Steinbruch
Vögelinsegg unterlegt werden.
1921
Die Trambahn St.Gallen verlangte die Anpassung an ihre Fahrleitungsanlagen. Bis
April wurde diese vorgenommen und die Fahrzeuge mit Bügel-Stromabnehmern
ausgerüstet.
1924
Zur Konversion von Anleihen und Neuaufnahme von Kapital wurde ein Obligationenanleihen
von 1 Mio Franken ausgegeben. Die Kantonalbank von Appenzell A.Rh. übernahm
das Anleihen und die Gemeinden Speicher und Trogen leisteten Garantie für
Kapital und Zins. In die Schneefege wurde eine elektr. Schweissanlage eingebaut.
1928
Die Umformergruppe in Speicher wurde durch eine vollautomatische Quecksilberdampf-Gleichrichteranlage
ersetzt und alle Fahrzeuge auf Rollenlager umgebaut.
1942
Der Bund schrieb höhere Einlagen in den Erneuerungsfonds vor, so dass zur
Herstellung des Sollbestandes Gesellschaftskapital herangezogen werden musste.
Die Generalversammlung vom 29. Juni beschloss demzufolge eine Herabsetzung des
Aktienkapitals. Inbetriebnahme einer zweiten Gleichrichteranlage, Tannenbaum,
Speicher.
1947
Im Hinblick auf den Konzessionsablauf wurde Direktor Züger der Städtischen
Strassenbahnen, Zürich, beauftragt, die Frage der künftigen Traktionsart
der TB zu begutachten. Er empfahl die Beibehaltung und Modernisierung des Bahnbetriebes.
Eine wesentliche Rolle spielten bei seinen Ueberlegungen die neue Kapitalbeschaffung
für einen Trolleybusbetrieb, die ungefähr gleich hoch veranschlagt
wurde wie für die Bahnerneuerung. Ferner die grössere Leistungsfähigkeit
der Bahn und das Verkehrsvolumen bei Stossbetrieb.
1949
Angesichts der Umstellung des Trambetriebes auf Trolleybus beauftragte der Stadtrat
von St.Gallen eine Expertenkommission, die Traktionsart der TB nochmals zu prüfen.
Das in alle Einzelheiten gehende Gutachten empfahl in seinen Schlussfolgerungen
aus Gründen grosserer Wirtschaftlichkeit, Betriebs- und Wintersicherheit
erneut die Beibehaltung des Bahnbetriebes. Daraufhin beschloss auch die Generalversammlung
der TB vom 22. September die Beibehaltung des Bahnbetriebes und erteilte einstimmig
den Kredit für die Anschaffung von neuen Fahrzeugen.
Am 31. März wurde
die Konzession durch Bundesbeschluss um 50 Jahre, bis 31. Dezember 1999 verlängert.
Mit Beschluss vom 20. Mai ermächtigten auch Kanton und Stadt St.Gallen die
TB, die Kantons- und Gemeindestrassen während weiteren 50 Jahren zum Betrieb
der Bahn zu benützen.
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