Trogenerbahn AG
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  Geschichte

  1872 - 1898
1899 - 1909
1914 - 1949
1952 - 1977

1978 - 1987




1975 BDe 4/8 unterhalb Tannenbaum, Speicher


1914
Der neue Nebenbahnhof mit allen Gleisanlagen war auf die Landsgemeinde betriebsbereit. Angesichts des schlechten Baugrundes mussten ca. 1000 m3 Steine aus dem TB-Steinbruch Vögelinsegg unterlegt werden.

1921
Die Trambahn St.Gallen verlangte die Anpassung an ihre Fahrleitungsanlagen. Bis April wurde diese vorgenommen und die Fahrzeuge mit Bügel-Stromabnehmern ausgerüstet.

1924
Zur Konversion von Anleihen und Neuaufnahme von Kapital wurde ein Obligationenanleihen von 1 Mio Franken ausgegeben. Die Kantonalbank von Appenzell A.Rh. übernahm das Anleihen und die Gemeinden Speicher und Trogen leisteten Garantie für Kapital und Zins. In die Schneefege wurde eine elektr. Schweissanlage eingebaut.

1928
Die Umformergruppe in Speicher wurde durch eine vollautomatische Quecksilberdampf-Gleichrichteranlage ersetzt und alle Fahrzeuge auf Rollenlager umgebaut.

1942
Der Bund schrieb höhere Einlagen in den Erneuerungsfonds vor, so dass zur Herstellung des Sollbestandes Gesellschaftskapital herangezogen werden musste. Die Generalversammlung vom 29. Juni beschloss demzufolge eine Herabsetzung des Aktienkapitals. Inbetriebnahme einer zweiten Gleichrichteranlage, Tannenbaum, Speicher.

1947
Im Hinblick auf den Konzessionsablauf wurde Direktor Züger der Städtischen Strassenbahnen, Zürich, beauftragt, die Frage der künftigen Traktionsart der TB zu begutachten. Er empfahl die Beibehaltung und Modernisierung des Bahnbetriebes. Eine wesentliche Rolle spielten bei seinen Ueberlegungen die neue Kapitalbeschaffung für einen Trolleybusbetrieb, die ungefähr gleich hoch veranschlagt wurde wie für die Bahnerneuerung. Ferner die grössere Leistungsfähigkeit der Bahn und das Verkehrsvolumen bei Stossbetrieb.

1949
Angesichts der Umstellung des Trambetriebes auf Trolleybus beauftragte der Stadtrat von St.Gallen eine Expertenkommission, die Traktionsart der TB nochmals zu prüfen. Das in alle Einzelheiten gehende Gutachten empfahl in seinen Schlussfolgerungen aus Gründen grosserer Wirtschaftlichkeit, Betriebs- und Wintersicherheit erneut die Beibehaltung des Bahnbetriebes. Daraufhin beschloss auch die Generalversammlung der TB vom 22. September die Beibehaltung des Bahnbetriebes und erteilte einstimmig den Kredit für die Anschaffung von neuen Fahrzeugen.
Am 31. März wurde die Konzession durch Bundesbeschluss um 50 Jahre, bis 31. Dezember 1999 verlängert. Mit Beschluss vom 20. Mai ermächtigten auch Kanton und Stadt St.Gallen die TB, die Kantons- und Gemeindestrassen während weiteren 50 Jahren zum Betrieb der Bahn zu benützen.
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